ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

I. Geltung von AGB

Ergänzend zu den vertraglichen Bestimmungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedigungen des Kunden haben keine Geltung, sofern sie nicht schriftlich anerkannt werden.

 

II. Angebote

Die Angebote sind freibleibend. Sie stehen unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Bestätigung durch die Tchibo Coffee Service GmbH, nachfolgend COFFEE SERVICE genannt.

 

III. Preise und Lieferung

1. Als vereinbart gelten sie am Tage der Lieferung gültigen Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste.

2. Alle Preise verstehen sich exclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese ist im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen einzurechnen.

3. Alle Warenlieferungen ab einem Netto-Warenwert von 80,00 € pro Auftrag sind "Frei-Haus"-Lieferungen. Bei Warenlieferungen unter 80,00 € wird pro Lieferung eine Logistikpauschale in Höhe von 5,95 € erhoben.

 

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Geräte und Waren bleiben bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller übrigen COFFEE SERVICE aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche Eigentum von COFFEE SERVICE.

2. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist COFFEE SERVICE auch ohne Fristsetzung berechtigt, Herausgabe zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung von COFFEE SERVICE, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

3. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist nur in zubereiteter Form im gewöhnlichen Geschäftsgang zulässig, sofern COFFEE SERVICE nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet. Alle dem Kunden aus einer Weiterveräußerung dieser Ware zustehenden Forderungen werden im Voraus an COFFEE SERVICE abgetreten. COFFEE SERVICE nimmt diese Abtretung hiermit an.

4. Waren und Geräte dürfen vor vollständiger Bezahlung durch den Kunden an Dritte weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.

5. Der Kunde ist verpflichtet, gerichtliche Maßnahmen oder andere Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte und Waren COFFEE SERVICE unverzüglich mitzuteilen.

6. Der Kunde darf das Eigentum und den Besitz der diesem Vertrag zugrunde liegenden Geräte nur nach vorheriger Zustimmung von COFFEE SERVICE auf Dritte übertragen.

7. Der Kunde ist verpflichtet, bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufgerätes die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich ferner, die Gegenstände gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer und Wasserschäden zu versichern.

 

V. Zahlungen

1. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist in vollem Umfang bei Lieferung sofort fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von COFFEE SERVICE 21 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

2. Der Kunde kann Aufrechnungs- und Rückbehaltungsrechte nur bezüglich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen.

 

VI. Gewährleistung

1. Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind COFFEE SERVICE unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen.

2. Bei gerechtfertigen und ordnungsgemäß gerügten Beanstandungen ist COFFEE SERVICE berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern, Ersatzlieferung zu leisten oder eine Gutschrift über die fehlerhafte Ware zu erteilen. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde zur Wandlung berechtigt.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei einem Vertragsschluß unter Kaufleuten 12 Monate für Neuware. Für die Lieferung von Gebrauchtware ist eine Gewährleistung unter Kaufleuten ausgeschlossen.

 

VII. Lieferungen

1. Liefertermine werden möglichst eingehalten, sind aber unverbindlich. Werden im Einzelfall verbindliche Liefertermine schriftlich vereinbart, ist der Kunde bei Nichteinhaltung des Liefertermins unter Ausschluß weitergehender Ansrüche zum Rücktritt berechtigt.

2. Umstände, welche die Herstellung oder die Lieferung der Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren, hierzu gehören insbesondere auch nachträglich eingetretene Rohstoff-Beschaffungsschwierigkeiten sowie alle Fälle höherer Gewalt, Betriebssörung, Streiks, Verkehrshindernisse, entbinden COFFEE SERVICE von der Lieferungspflicht.

3. COFFEE SERVICE ist zur Lieferung von Teilmengen berechtigt.

 

VIII. Haftung und Schadenersatz

1. COFFEE SERVICE haftet gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von COFFEE SERVICE oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Im Übrigen haftet COFFEE SERVICE nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.

3. Die Haftung von COFFEE SERVICE ist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in allen Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

4. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von COFFEE SERVICE sowie für deren persönliche Haftung.

 

IX. Rechtsnachfolge

Alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der jeweiligen Vertragspartei über.

 

X. Sonstiges

1. der Kunde sorgt auf seine Kosten dafür, daß die jeweils erforderlichen Versorgungsleitungen am Aufstellort vorhanden sind.

2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen bzw. Ergänzungen der Bestimmungen dieses Vertrages befürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann nur mit einer schriftlichen Vereinbarung aufgehoben werden.

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind durch wirksame und durchführbare zu ersetzen, die dem erkennbaren oder mutmaßlichen Willen der Vertragsschließenden entsprechen und eine den Umständen nach angemessene Regelung darstellen.

4. Der Kunde hat COFFEE SERVICE jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes unverzüglich mitzuteilen.

5. Der Kunde verpflichtet sich ferner, jeden Standortwechsel dem ihm überlassenen Gegenstände COFFEE SERVICE mitzuteilen und die ihm überlassenen Gegenstände nicht ohne Einwilligung von COFFEE SERVICE von dem angegebenen Standort zu entfernen.

 

XI Erfüllungsstandort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

 

XII Anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrebublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

XIII Datenschutz

COFFEE SERVICE ist berechtigt, für eigene Zwecke die zur Abwicklung der Geschäftsvorfälle notwendigen Daten zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.